[DE] Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (Kapitel V EU Data Act)
Der EU Data Act ist ja bereits seit geraumer Zeit direkt geltendes Recht in jedem der EU Mitgliedsstaaten.
Eine Umsetzung in nationales Recht (wie z.B. bei EU Direktiven) entfällt bei EU Acts.
Es ist jedoch ein nationales Durchführungsgestz erforderlich, das z.B. die Zuständigkeiten, Abläufe etc. regelt.
Im Mai 2026 wurde das
“Datenverordnung-Anwendungs-und-Durchsetzungs-Gesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 157)” veröffentlicht
https://www.gesetze-im-internet.de/dadg/BJNR09D0B0026.html
Die zuständige Bundesnetzagentur hat die entsprechenden Arbeiten aufgegriffen.
Auf die Relevanz des EU Data Acts für Behörden und Wirtschaft in Notlagen wurde seinerzeit schon hingewiesen (Textquellen siehe auch unten).
Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die erforderlichen informatorischen Details in „Situations of Exceptional Need“ einer nachvollziehbaren Regelung bedürfen (Preparedness, Early Warning, First Aid, Supply Chains etc.).
Die unten genannte Veranstaltung der Bundesnetzagentur widmet sich diesem gesamten und komplexen Themenbereich und stößt damit die Diskussion für viele Akteurgruppen an.
Die mit den Pflichten zur Bereitstellung von Daten einhergehenden Fragen der entsprechenden operativen Informations-Interoperabilität (Interoperable Europe Act) und eine „just-in-time“ Entscheidungs- und Durchführungs-Vernetzung“ wird wie in anderen Fachdisziplinen mit großem Erfolg implementiert
von Verbänden, Verwaltungen, Wissenschaft, Wirtschaft und zivil-militärischer Zusammenarbeit (OPLAN-DE mit entsprechendem Zivil-Plan) in gemeinsamer Kooperation (Strategie, Roadmap, Drafting Teams, etc.) erarbeitet werden müssen.
Informationsveranstaltung zum EU Data Act
Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (Kapitel V Data Act)
(engl.: „Situations of Exceptional Need“, incl. “Public Emergencies”)
Die Bundesnetzagentur organisiert zur Unterstützung der Marktakteure regelmäßig Online-Informationsveranstaltungen zum Data Act.
Diese Veranstaltungen sollen praxisnahe Einblicke in den Data Act bieten und insbesondere Potenziale und Herausforderungen, die sich aus den neuen Regelungen ergeben, aufzeigen.
Am 10.11.26 Veranstaltung zum Themenbereich Bereitstellung von Daten für öffentliche Stellen wegen außergewöhnlicher Notwendigkeit (Kapitel V Data Act)
Agenda der Veranstaltung:
- Anwendungsbereich
- Akteure & Prozess
- Fallgruppen
- Gesetzliche Aufgabe
- Anforderungen eines Datenverlangens
- Ablauf und Beteiligte
- Zuständigkeiten
Details, Links, Registrierung
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/DataAct/Veranstaltungen/start.html
VERORDNUNG (EU) 2023/2854 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 13. Dezember 2023
über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
(Datenverordnung)
Amtsblatt der Europäischen Union DE Reihe L v. 22.12.2023
in Erwägung nachstehender Gründe
Par. (63) – (77)
- 18 – 21
Im Falle außergewöhnlicher Notwendigkeit
(engl.: „Situations of Exceptional Need”)
KAPITEL V
Bereitstellung von Daten für Öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union wegen Aussergewöhnlicher Notwendigkeit
(engl.: „Situations of Exceptional Need”)
Artikel 14 – Art. 22
- 48 – S. 53
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202302854
Informationen und Hintergründe zum Data Act
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/DataAct/Hintergrund/start.html