[DE] Parlamentarischer Untersuchungsausschuss 18/1 zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz 2022-01-14

Untersuchungsausschuss 18/1 „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“
zur Sitzung  am 14.1.2022   – Anhörung von 10 Sachverständigen –

135 Menschen kamen bei der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz ums Leben. Hätte man die Bevölkerung nicht früher warnen können? Wetter-Experten haben dazu im U-Ausschuss ausgesagt.
War das Extrem-Hochwasser an der Ahr absehbar?

SWR aktuell vom 14.1.2022
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/experten-sagen-in-u-ausschuss-zu-flut-aus-100.html

SWR Sendung 19:30 Uhr vom 14.1.2022
Bericht aus dem Landtag mit Interviews verschiedener Sachverständiger
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/sendung-1930-uhr-vom-1412022-104.html
(die ersten 10 Minuten)

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz Sendung 21:45 Uhr vom 14.1.2022
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/sendung-2145-uhr-vom-1412022-102.html
(die ersten 6 Minuten)

Die Anhörungen der Sachverständigen dauerte in den meisten Fällen deutlich langer als nach Zeitplan der Tagesordnung vorgesehen.

Der Untersusschuss tagte zu den Anhörungen (15 Min. Vortrag zum jeweiligen Gutachten, danach 45++ Min. Fragen der Abgeordneten) öffentlich, aber Fotos/Vides/Audio-Mitschnitte waren nicht erlaubt (die in den SWR Sendungen gezeigten Interviews mit Sachverständigen gehören nicht zur Sitzung und wurden ausserhalb des Plenarsaals aufgezeichnet).

Die kurzen Berichte des SWR lassen erkennen, dass der gesamte Tag (bis in den späten Abend) mit den sehr ausführlichen Nachfragen und Erläuterungen von sehr vielen Details ausgefüllt war.

Neben den fachlichen Details wurden ja besondere Schwerpunkte auf die Relevanz und Konsequenzen für das Management zusammen mit der jeweilige Einschätzung von Vorwarn- und Vorbereitungs-Zeiten gelegt.

Es wurde auch deutlich, dass international gesehen die Phase zwischen dem Erkennen der Katastrophe und dem möglichen präventiven/vorbereitenden  Handeln sowie die Inhalte von Warnungen an die Betroffenen sehr unterschiedlich sind. Nicht nur die Zeitpunkte von Warnungen „man muss auf jeden Fall versuchen, nicht nachts zu evakuieren“,  sondern auch deren Formulierung (adäquat zur Lebensgefahr) waren Gegenstand ausführlicher Nachfragen.

Hinterfragt wurde auch die Frequenz amtlicher Hochwasser-Lageberichte (vor der Katastrophe 1 Tag, dann ½ Tag) im Bezug auf das hochdynamische Geschehen vor und in der Flut.

Aufgrund der verfügbaren Informationen hätte man wohl wissen müssen, dass ein Evakuierungsbereich von 50m an beiden Ufern keinesfalls ausreicht (KATWARN um 23:09 am 14. Juli).

Die Hochwassergefahrenkarten nach Richtlinie 2007/60/EG; Hochwasserrisikomanagementrichtlinie – HWRM-RL sollten insbesondere bei regionalen Gefahren von starken Flutwellen mehrer Meter Höhe für danamische Situationen ausgelegt werden und z.B. Evakuierungskorridore ausweisen.

Es bleibt abzuwarten, wie der spätere Abschlussbericht die Gutachten und die Anhörungen ausführlich dokumentiert.

Die nächste Sitzung dieses parlamentarischen Unterausschusses
https://www.landtag.rlp.de/de/parlament/ausschuesse-und-gremien/fachausschuesse/untersuchungsausschuss-181-flutkatastrophe/ 
wird sich mit der Beweisaufnahme befassen.

Horst Kremers