[DE] Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz

Besserer Schutz vor Hochwassern in Deutschland
Länderübergreifender Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz

Der Plan dient dazu, den Hochwasserschutz zu verbessern, indem hochwassergefährdete Flächen besser und vor allem auch einheitlicher durch vorausschauende Raumplanung geschützt werden.

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 57 S. 3712
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s3712.pdf%27%5D__1637953286394

Der Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz „ist in weiten Bereichen auf eine Konkretisierung durch die landesweiten und regionalen Raumplanungen sowie durch die kommunale Bauleitplanung angelegt. Zudem lassen Regel-Ausnahme-Festlegungen den erforderlichen Spielraum  für  passgenaue  regional-  und  kommunalspezifische  Planungen  und  Maßnahmen  für  den  Hochwasserschutz.“

„Somit kann die Regelung je nach der Situation des konkreten Einzelfalls durch überwiegende Belange überwunden werden. Solche überwiegenden Belange werden umso mehr zum Tragen kommen, je geringer die Wahrscheinlichkeit der Überflutung ist: So wird der Grundsatz, dass kritische Infrastrukturen nicht geplant oder zugelassen werden sollen, eher gerechtfertigt sein, wenn ein Überflutungsfall statistisch alle 200 Jahre auftritt, als wenn dies nur bei einem alle 500 Jahre einmal zu erwartenden Extremereignis der Fall wäre.“

Hier wird eine amtliche Erfassung der dokumentierten historischen Flutpegel erforderlich (Flutpegel-Datenbank).

Die Praxis wird dann die entsprechenden Diskussionen von Mandatsträgern mit den Einwohnern / Anliegern zur Novellierung von Verordnungen für die Kommunale Bauleitplanung ergeben.

„Für die vollständige Entfaltung der Wirkung des Bundesraumordnungsplans ist gegebenenfalls eine partielle Anpassung einiger Raumordnungspläne der Länder und Regionen sowie einiger Bauleitpläne der Kommunen an die Vorgaben des Bundesraumordnungsplans erforderlich.“

„Von der Planung und Zulassung baulicher Anlagen, die im Überflutungsfall ein komplexes Evakuierungsmanagement erfordern, soll Abstand genommen werden, da die Risiken für die Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen zu hoch sind. Ein komplexes Evakuierungsmanagement in diesem Sinne liegt vor, wenn situationsbedingt nicht die regelhafte Kennzeichnung des Fluchtweges (z. B. als Schild über der Ausgangstür) ausreicht, sondern darüber hinausgehende Evakuierungsmaßnahmen getroffen werden müssen. Wesentlich für die Bewertung ist der Personenkreis, der im Überflutungsfall evakuiert werden muss. Immobile Personen (z. B. sehr alte oder kranke Menschen in Pflegeheimen und Krankenhäusern oder Gefängnisinsassen) sowie Personen, die geistig nicht in der Lage sind, selbständig und ohne zu zögern den richtigen Fluchtweg zu wählen, erhöhen den Komplexitätsgrad des Evakuierungsmanagements.“
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2021/09/brph-hochwasserschutz.html

Die Anhörung von Ländern und Verbänden zeigt die hohe Komplexität und den Aufwand für die in der Praxis entstehenden Handlungserfordernisse:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2021/08/brph-zusammenfassung-bewertung-stellungnahmen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Beispiel Kommunale Hochwasserschutzplanung in Hannover
http://www.nlwkn.niedersachsen.de/download/80987/vortrag

Beispiel Hochwasserplanung eines Landesbetriebs   Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

Dort, wo bisher nur auf der Grundlage von HQ100 geplant wurde wird man zu den im Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz genannten HQ200 und HQ500 und für Extremfälle (>HQ1000) gemeinsam mit der Bevölkerung die erforderlichen Maßnahmen auch zum Risiko bisher in soclhen Flächen stehenden Bauwerken und Nutzungen in partizipativer offener Weise verbreden müssen.